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Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

E-BookEPUBE-Book
Verkaufsrang1766865in
CHF85.00

Beschreibung

Dezentrale Strukturen - z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen - erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung für unrichtige oder unvollständige Angaben in steuerlichen Erklärungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herkömmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung übertragen lassen.Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zunächst die grundsätzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung für eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens öffnen muss, um den Täter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu können. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erklärung - nach außen verkörpert - inhaltlich zurechnen lassen möchte.
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Details

Weitere ISBN/GTIN9783811444164
ProduktartE-Book
EinbandE-Book
FormatEPUB
Format HinweisWasserzeichen
Erscheinungsdatum11.05.2016
Auflage16001 A. 2016
Seiten348 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse974 Kbytes
Artikel-Nr.15449841
KatalogVC
Datenquelle-Nr.916439
Weitere Details

Reihe

Autor

Dr. Malte Wietfeld war zunächst als Rechtsanwalt bei der Herforder Kanzlei LTS Rechtsanwälte·Wirtschaftsprüfer·Steuerberater im Bereich des Gesellschafts- und Steuerrechts tätig. Seit Mai 2015 ist Herr Dr. Wietfeld juristischer Dezernent bei der Bezirksregierung in Detmold.

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